So läuft der Eigentumsübergang beim Immobilienverkauf ab
Sie haben den passenden Käufer für Ihre Immobilie gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Jetzt gilt es, den Kauf offiziell zu besiegeln. Wieso es hierfür allerdings nicht ausreicht, lediglich einen Kaufvertrag aufzusetzen, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundbucheintrag ist entscheidend: Der Verkauf ist erst dann rechtsgültig abgeschlossen, wenn der Käufer im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen ist. Bis dahin zählt der Vertrag noch nicht als vollständiger Eigentumsübergang.
- Notarielle Beurkundung und Auflassungsvormerkung: Der notarielle Kaufvertrag und üblicherweise eine Vormerkung im Grundbuch sichern das Recht des Käufers auf Eigentum. Diese Schritte sind notwendig, bevor die tatsächliche Umschreibung erfolgen kann.
- Zahlung und Bedingungen müssen erfüllt sein: Für die Umschreibung müssen Kaufpreiszahlung und ggf. steuerliche bzw. genehmigungsrelevante Bedingungen erfüllt sein.
- Schlüssel- und Besitzübergabe nach Eintragung: Erst nach dem Grundbucheintrag erfolgt die Übergabe der Immobilie und Schlüssel an den Käufer. Dann wird der Verkauf formal abgeschlossen.
- Eigentumsschutz bis zur Eintragung: Bis zur offiziellen Grundbuchumschreibung bietet die Auflassungsvormerkung rechtlichen Schutz: Die Immobilie darf in der Zwischenzeit nicht belastet oder erneut verkauft werden.
Erster Kaufvertragsentwurf
Sind Sie und der Käufer sich einig über das Einzugsdatum, den Kaufpreis und eventuelle Sonderabsprachen? Kontaktieren Sie einen Notar, damit dieser einen ersten Entwurf für den Kaufvertrag anfertigt. Die Kosten für den Notar übernimmt in der Regel der Käufer.
Prüfen Sie den Vertrag und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Rechtsanwalt beraten. Wir von Jacobsen Immobilienagentur vermitteln Ihnen gerne einen zuverlässigen Partner aus Schleswig und Umgebung.
Notartermin

Bestehen keine Einwände, vereinbaren Sie einen gemeinsamen Notartermin. Bei diesem liest der Notar den Vertrag noch einmal vollständig vor. Sie verfügen währenddessen über die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Unklarheiten zu beseitigen.
Wichtig ist, dass Sie alle Abklärungen schriftlich festhalten &ndash mündliche Vereinbarungen reichen nicht aus. Anschließend unterschreiben beide Parteien das Dokument. Nun liegt es am Käufer, den Kaufpreis und die Grunderwerbssteuer zu zahlen.
Grundbuchänderung und Auflassungsvormerkung
Die abschließende Änderung des Grundbucheintrags stellt die Bedingung für einen Immobilienverkauf dar. Nachdem alle Formalien geklärt sind, veranlasst der Notar die Umschreibung. Die Eintragung dauert allerdings oftmals einige Wochen. Um den Anspruch des Käufers an dem Eigentum zu sichern, wird in der Zwischenzeit eine sogenannte Auflassungsvormerkung in dem Grundbuch vermerkt.
Finale Eigentumsübergabe
Ab der erfolgreichen Grundbuchänderung gilt Ihr Käufer als rechtmäßiger Eigentümer. Nun steht nur noch die Schlüsselübergabe an. Erstellen Sie hierfür vorab ein Übergabeprotokoll, mit dem sowohl Sie als auch der Käufer sich absichern. Nach diesem letzten Termin ist der Kauf offiziell abgeschlossen.
Erfolgreicher Immobilienverkauf in Schleswig und Region
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