
Immobilie geerbt – was nun?
Ein Todesfall bringt, besonders in der eigenen Familie, viele emotionale Herausforderungen mit sich. Hinterlässt der Verstorbene eine Immobilie, müssen die Erben zeitnah einige wichtige Entscheidungen treffen.
Denn mit dem Erbfall werden sie automatisch Rechtsnachfolger des Erblassers und übernehmen als neuer Eigentümer die Verantwortung für die Immobilie. Damit Sie all Ihre Optionen kennen, beraten wir von Jacobsen Immobilienagentur Sie gerne persönlich.
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Erbe antreten oder ausschlagen?
Als ersten Schritt sollten Sie herausfinden, ob die Immobilie werthaltig oder mit Schulden belastet ist. Als Erbe haben Sie ein Recht auf Einsicht in das Grundbuch, in dem Grundschulden und Hypotheken vermerkt sind. Ist der Nachlass überschuldet, sollten Sie die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ausschlagen, denn Sie übernehmen als Rechtsnachfolger die Verantwortung für bestehende Schulden. Auch der Zustand der Immobilie spielt eine Rolle: Ein hoher Sanierungsaufwand rechtfertigt sich eher, wenn Sie das Objekt selbst bewohnen möchten.
Damit einher geht die Entscheidung, was Sie mit der Immobilie machen möchten. Folgende Möglichkeiten gibt es:
1. Die Immobilie selbst beziehen
Einige enge Familienangehörige entscheiden sich dazu, die Immobilie trotz emotionaler Belastungen selbst zu beziehen. Dabei sind einige steuerliche Aspekte zu beachten: Als Ehepartner sind sie von der Erbschaftsteuer befreit, wenn Sie weitere zehn Jahre in der Wohnung oder dem Haus wohnen. Ausnahmen gelten nur bei dringenden Gründen wie einem Umzug in ein Pflegeheim. Ähnliches gilt für Kinder, sofern die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt. Wenn Sie sich innerhalb von zwei Jahren als neuer Eigentümer in das Grundbuch eintragen lassen, zahlen Sie auch hierfür keine Gebühren.
2. Vermieten und von Mieteinnahmen profitieren
Wenn Sie die Immobilie vermieten wollen, berechnet sich die Erbschaftssteuer nach einem Prozentsatz des Verkehrswertes. Die Mieteinnahmen müssen Sie zukünftig als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung versteuern. Bestehen bereits Mietverträge, führen sie diese als Rechtsnachfolger fort. Betreut ein Verwalter die Immobilie, besprechen Sie unbedingt mit ihm die aktuelle Situation der Wohnung oder des Hauses.
3. Lohnt sich ein Verkauf?
Zunächst erscheint ein Verkauf äußerst lukrativ. Bedenken Sie aber, dass Sie mit dem Verkaufserlös eventuell bestehende Grundschulden und Hypotheken bedienen müssen. Auch das Kündigen eines Darlehens vor der vereinbarten Zinsfestschreibungszeit zieht unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung nach sich. Lassen Sie den Verkehrswert der Immobilie unbedingt marktgerecht und realistisch von einem Makler bestimmen, der den Immobilienmarkt in Schleswig und im Kreisgebiet kennt.

Erbengemeinschaft: Eine Einigung finden
Bei mehreren Erben treffen Sie Ihre Entscheidung nicht allein. Sie können zum Beispiel das Haus verkaufen und den Verkaufserlös aufteilen, die Immobilie übernehmen und den anderen Erben ihren Anteil ausbezahlen oder die einzelnen Wohnungen aufteilen und Wohnungseigentum begründen. Auch hier sind die Möglichkeiten vielfältig und sollten immer individuell beurteilt werden.
Wir von Jacobsen Immobilienagentur beraten Sie bei allen Fragen und Anliegen und übernehmen gerne alle anfallenden Aufgaben der Vermittlung Ihrer Immobilie. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular und vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin in unseren Büros in Schleswig oder Tarp.
Häufige Fragen zur Immobilienerbschaft
Erbe ausschlagen oder annehmen – was ist sinnvoller?
Ein Erbe kann ein Segen, aber auch eine große finanzielle Belastung sein. Insbesondere wenn es um geerbte Immobilien geht, kommen viele Aufgaben auf den neuen Eigentümer zu und auch eventuelle Schulden, die mit der Immobilie verbunden sind. Ist die geerbte Immobilie mit einem hohen Kredit belastet und Sie haben die finanziellen Mittel nicht, um den Kredit zu übernehmen, sollten Sie das Erbe lieber ausschlagen.
Erbschaftsimmobilie – selbst bewohnen oder verkaufen?
Ob Sie die Erbschaftsimmobilie selbst bewohnen oder lieber verkaufen sollen, hängt von Ihren eigenen Wohnvorstellungen ab. Entspricht sie Ihren Wünschen, bietet sich der Einzug an. Ist die Immobilie jedoch stark renovierungsbedürftig, zu klein für die eigene Familie oder befindet sie sich zu weit weg vom Arbeitsplatz, sollten Sie einen Verkauf in Erwägung ziehen.
Sollte ich meine Erbschaftsimmobilie lieber verkaufen oder vermieten?
Vielen Erben fällt es schwer, sich komplett von der Immobilie des einst geliebten Menschen zu trennen. Daher bietet sich die Option an, die Immobilie zu vermieten. Auf diese Weise erzielen Sie monatliche Einnahmen, müssen die Immobilie aber nicht selbst beziehen oder sie leer stehen lassen. Überlegen Sie sich diese Entscheidung jedoch gut, denn eine vermietete Immobilie anschließend zu verkaufen ist mit vielen Herausforderungen verbunden.
Was passiert, wenn sich die Erbengemeinschaft wegen einer Erbschaftsimmobilie nicht einig wird?
Haben Sie nicht allein geerbt und befinden sich in einer Erbengemeinschaft, die sich um den Verbleib der geerbten Immobilie streitet, sollte schnellstmöglich eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Kommt es zu keiner Lösung, kann die Immobilie nach einem gewissen Zeitraum zwangsversteigert werden. Der Erlös wird zwar auf alle Erben aufgeteilt, fällt aber deutlich geringer aus als der Erlös eines geplanten Verkaufs.
Wie hilft ein Immobilienmakler bei einer Erbschaftsimmobilie weiter?
Als erfahrene Immobilienmakler in der Region rund um Schleswig-Flensburg kennen wir von der Jacobsen Immobilienagentur die Probleme und unterschiedlichen Wünsche von Alleinerben und Erbengemeinschaften. Wir agieren aktiv als Mediator zwischen allen Parteien und helfen Ihnen, eine passende Lösung im Interesse aller zu finden. Entscheiden Sie sich für den Verkauf, übernehmen wir für Sie alle anfallenden Aufgaben. Kontaktieren Sie uns gerne im Erbschaftsfall.
Wir haben eine Immobilie in Schleswig geerbt – was sind die ersten Schritte?
Zuerst sollten Sie sich einen Überblick über den Zustand und die zugehörigen Unterlagen verschaffen. Wichtig ist die Klärung, ob ein Erbschein vorliegt und wie das Grundbuch aktuell aussieht. Wir unterstützen Sie gerne dabei, diese bürokratischen Hürden im Raum Schleswig-Flensburg zu nehmen, damit Sie in Ruhe über die Zukunft der Immobilie entscheiden können.
Benötigen wir für das Finanzamt ein offizielles Gutachten?
Das Finanzamt setzt den Wert einer geerbten Immobilie oft nach standardisierten Verfahren fest, die den tatsächlichen Zustand vor Ort nicht immer widerspiegeln. Als Sachverständige können wir für Sie den „niedrigeren gemeinen Wert“ durch ein Verkehrswertgutachten nachweisen. Dies sorgt für eine faire Besteuerungsgrundlage und kann Ihre Steuerlast unter Umständen deutlich senken.
Sollten wir das geerbte Haus vor dem Verkauf renovieren?
Das hängt stark von der Zielgruppe in der Schlei-Region ab. Oft erzielen wir einen besseren Erfolg, wenn wir potenziellen Käufern das Potenzial des Hauses aufzeigen, statt oberflächliche Renovierungen vorzunehmen. Wir beraten Sie als Sachverständige ehrlich, welche Maßnahmen den Verkaufspreis wirklich steigern und was eher unnötige Kosten verursacht.
Wer kümmert sich um die Räumung und Pflege des Hauses?
Wir wissen, dass die Distanz zum geerbten Haus oft groß ist oder die Zeit für die Pflege fehlt. Wir verfügen über ein verlässliches Netzwerk an regionalen Partnern in Schleswig – von Entrümpelungsfirmen bis hin zu Gärtnern –, die wir gerne für Sie koordinieren. So bleibt das Erscheinungsbild der Immobilie bis zum Verkauf gewahrt.
